Unsere Gemeinden Bernau und Menzenschwand sind in das Modellprojekt MELAP PLUS aufgenommen worden. Damit stehen Fördermittel für Baumaßnahmen, Modernisierungen und Umbauten zur Verfügung, die zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Ortskerne beitragen.
Bernau im Schwarzwald
 


Gemeinde
Innerlehen,
Rathausstraße 18
79872 Bernau im Schwarzwald
Tel.: 07675-1600-0
Fax: 07675-1600-99
| Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
14.00-18.00 Uhr

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MELAP PLUS

MELAP PLUS

Ziele der Gemeinden

MenzenschwandUnsere beiden Gemeinden haben das Ziel strukturell bedeutsame Maßnahmen anzustoßen. In erster Linie sollen die Schwarzwaldhöfe, die unsere Orte prägen, erhalten werden. Leerstehende Wirtschaftsstellen sollen umgenutzt und Wohnteile grundlegend modernisiert werden, um attraktiven Wohnraum für Familien zu schaffen und für eine lebendige Weiterentwicklung unserer Ortschaften zu sorgen.


Verfahren

Bei der Planung einer Baumaßnahme informieren Sie sich bitte frühzeitig um die Fördermöglichkeiten im Rahmen von MELAP PLUS. Für Anträge gibt es keine Fristen, folgende Unterlagen sind insbesondere erforderlich:

  • aussagekräftige Pläne bei genehmigungsfreien Verfahren
  • eine Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Verfahren
  • eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Gebäuden, die im Verzeichnis der Baudenkmale eingetragen sind, aber keine Baugenehmigung benötigen
  • eine Kostenschätzung nach DIN 276
  • verschiedene Antragsformulare
  • eine Fotodokumentation zum Vorhaben

Wir unterstützen Sie gerne beim Zusammenstellen der Antragsunterlagen.

Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung) an Gebäuden, deren Baujahr in der Regel vor 1959 liegt, einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken.

Förderbedingungen

Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben, der Grunderwerb zwischen engen Angehörigen und die Mehrwertsteuer. Zuwendungen unter 5.000,- Euro weren nicht bewilligt. Für Grundstückserwerb, Bauten und bauliche Anlangen beträgt die Zweckbindungsfrist 15 Jahre. Der Grunderwerb für eine Maßnahme ist bis zu einem Anteil von 10% an den zuwendungsfähigen Ausgaben auf der Grundlage einer unabhängigen Wertermittlung zuwendungsfähig.
Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg ist nur zulässig, wenn dies für die Erhaltung eines stark gefährdeten Kulturdenkmals erforderlich ist. Zuwendungsfähig sind die durch Rechnung nachgewiesenen Ausgaben, keine Eigenleistungen. Auf keinen Fall darf vor der Bewilligung mit der Maßnahme begonnen werden.
Die Förderobergrenze pro Eigentümer und Gebäude liegt insgesamt bei 80.000,- Euro.

Wohnen

Bei privaten Einzelmaßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen sollen Umnutzungen und Modernisierung Vorrang vor Neubauten in Baulücken haben. Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken werden nur in Bernau in Einzelfällen gefördert. Es werden maximal zwei Wohnungen pro Eigentümer und Gebäude bei Umnutzung und Modernisierung, bei Neubauten nur eine Wohnung gefördert. Die geplanten Maßnahmen sollen dorfgerecht sein und sich gut in die bestehende Bebauung einfügen.

Es gelten folgende Bedingungen:
Umnutzung z.B. Wirtschaftsteile oder Werkstätten:
30% der Kosten, max. 40.000,- Euro / Wohnung
Förderobergrenze 80.000,- Euro
Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden:
30% der Kosten, max. 20.000,- Euro / Wohnung
Förderobergrenze 40.0000,- Euro
Neubauten in Baulücken:
30% der Kosten, max. 20.000,- Euro

Ferienwohnungen

Es werden maximal drei Ferienwohnungen zur Privatvermietung gefördert, wenn sie nach DTV mit **** klassifiziert sind oder wenn sie barrierefrei im Sinne der EN DIN 18040-2 sind und eine *** Klassifizierung haben. Pro Gebäude und privatem Eigentümer liegt die Förderobergrenze bei 40.000,- Euro.

Es gelten die folgenden Bedingungen:
Umnutzung z.B. Wirtschaftsteile oder Werkstätten zu Ferienwohnungen:
15% der Kosten, max. 30.000,- Euro / Wohnung
Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden zu Ferienwohnungen:
15% der Kosten, max. 20.000,- Euro / Wohnung
Bei Neubauten in Baulücken wird eine barrierefreie Ferienwohnung in begründeten Einzelfällen mit 15% der Kosten, max. 20.000,- Euro gefördert.
Bei der Förderung von Ferienwohnungen für landwirtschaftliche Unternehmer hat das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Vorrang.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

  • Stadt St.Blasien, Hauptamtsleiterin Sylvia Huber - Tel.: 07672 / 41453
  • Gemeinde Bernau, Hauptamtsleiter Bruno Maier - Tel.: 07675 / 160010
  • Martin Wypior, Freier Architekt - Tel.: 0711 / 3890446
  • oder im Internet unter: www.melap-plus.de

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