Bernau im Schwarzwald - Zwei Disteln mit Biene (c) Tourist Info
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Hier finden Sie aktuelle Themen der Gemeinde Bernau.

Das Landratsamt Waldshut informiert:

Polizeiverordnung
des Landratsamts Waldshut über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens
von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als
100 m vom Wald.
Aufgrund von § 70 Nr. 2 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz – LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685),
zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2019
(GBl. S. 161, 162), in Verbindung mit §§ 1, 17 des Polizeigesetzes vom 6. Oktober 2020
(GBl. 2020, S. 735, zuletzt geändert durch Berichtigung (GBl. 2020 S.1092), wird
verordnet:
§ 1
Das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in
einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald, auch und insbesondere innerhalb
eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen (z.B. Grillplätze), ist auf allen
Waldflächen des Landkreises Waldshut untersagt.
§ 2
Ordnungswidrig nach § 83 Abs. 2 Nr. 7 LWaldG handelt, wer entgegen § 1 Feuer oder
offenes Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald
anzündet oder unterhält.
§ 3
Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am
28.07.2025 außer Kraft.

Landrat Dr. Martin Kistler
Waldshut, den 30.06.2025
Bevölkerung und Wirtschaft im Landkreis Waldshut
Das Landratsamt in Waldshut hat kürzlich die neueste Ausgabe des Statistischen Taschenbuchs "Bevölkerung und Wirtschaft im Landkreis Waldshut" veröffentlicht.
In bewährter Form dokumentiert die Broschüre Fakten zur demographischen, wirtschaftlichen und sozialen Situation im Landkreis.
Die Gegenüberstellung mit dem Land erlaubt stets eine Einordnung der Entwicklung des Landkreises.
Von besonderem Interesse sind in diesem Jahr die Bevölkerungszahlen auf Basis der "kleinen Volkszählung", des Zensus 2022.
Die Broschüre steht Ihnen auf den Seiten des Landratsamtes HIER als Download zur Verfügung.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Jahresausschreibung 2026
Bebauungsplan "Auf dem Buck"
Offenlageverfahren

Aufgrund einer technischen Störung unseres Servers konnten im Zeitraum vom 07.05.2025 bis einschließlich 19.05.2025 nur unregelmäßig E-Mails empfangen werden.
Sollten sie uns in diesem Zeitraum eine Stellungnahme zum o.g. Offenlageverfahren gesendet haben, bitten wir Sie, Ihre Nachricht erneut zu senden.
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und danken für Ihre Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung
Ausweisdokumente jetzt auch nach Hause liefern lassen
Regionalplan Hochrhein Bodensee - Teilfortschreibung Windenergie - Offizielle Neuigkeiten - Anhörung
Stellungnahme der Gemeinde Bernau


Zitat aus einem Schreiben des Regionalverbands vom 24.06.2025:
„Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 27. Mai 2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee sowie
die Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung 3.2 Windenergie gem. § 12 LplG und § 9 ROG beschlossen.
Den Satzungsentwurf, den Textteil (Plansätze und Begründung), den Kartenteil (Raumnutzungskarte) und den Umweltbericht, die Synopse der Stellungnahmen aus der ersten Anhörung, weitere zweckdienliche Unterlagen sowie
die digitalen Daten des Planentwurfs (im Shape-Format) finden Sie ab dem 24. Juni 2025 zur Einsicht und zum Herunterladen auf unserer Website unter www.hochrhein-bodensee.de/bekanntmachungen.“

Dieser neue Entwurf für die Festsetzung der Windvorranggebiete enthält zahlreiche Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf.
Für uns ist entscheidend: >> Auf den Flächen der Gemarkung Bernau sind nun keine Flächen für die Windkraft mehr ausgewiesen. <<

Das Anhörungsverfahren zum neuen Entwurf dauert noch bis zum 12. September dieses Jahres. Danach muss die Verbandsversammlung erneut darüber beschließen, um das Verfahren zu einem endgültigen Abschluss zu bringen.
Es ist davon auszugehen, dass der neue Entwurf so beschlossen wird, da viele Gemeinden, die stark von Windkraftflächen belastet waren, mit dem neuen Entwurf entlastet werden.
So wurde zum Beispiel die fast vollständige Umzingelung unserer Nachbargemeinde Todtmoos deutlich reduziert, vor allem im nördlichen Bereich, wo das Gebiet Farnberg/Oren vollständig weggenommen wurde.

Nach dem endgültigen Abschluss des Verfahrens erfolgen weitere Informationen.